In Ungarn vollzog sich das wirtschaftliche Wachstum, insbesondere die intensive industrielle Entwicklung bis Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre ohne die einschrä
nkende Wirkung strenger Regeln des Umweltschutzes. Obwohl die rechtliche Regelung des Umweltschutzes hernach den Anschluß
an die Forderungen der Zeit sich fand, blieb die Einhaltung der Vorschriften noch ein gutes Jahrzehnt lang entschieden hinter der prinzipiellen Strenge der Grenzwerte und anderer Vorschriften zurück. Während dieser Periode blieben auch die für den Umweltschutz verwendbaren Geldbeträge aufgrund der wirtschaftlichen Probleme knapp bemessen. Diese Situation führte zur allmählichen Anhäufung von nicht abbaubaren oder langsam abbaubaren Verschmutzungen in solchen Elementen der Umwelt wie den unterirdischen Wasservorräten oder dem Boden. Im Land ist die Anzahl der verschmutzten Flächen auf etwa zehntausend zu schätzen, auf denen die Beseitigung der Schäden jahre - und jahrzehntelang auf sich warten ließ. Den Umweltschutzbehörden, Selbstverwaltungen und eventuell anderen Organisationen steht nur ein Bruchteil von diesen zuverlässigen - obwohl bei weitern nicht vollständingen - Informationen zur Verfügung.

Gyöngyösoroszi, Staubecken im Tal Bence-völgy - Durchsickerung des Damms - 20. Februar 1996 (Foto: Éva Deseõ)
Die Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers sind offenbar weniger bemarkbar als die Anscht eines qualmenden Fabrikschornsteins, de benzindampfhaltigen Smogs in einer Groß
stadt oder der in einem mit Ölflecken verunreinigten Fluß
verendeten fische, die schädliche Wirkung ist jedoch ebenfalls vorhanden. Im günstigeren Fall müssen wir “nur” die Kosten des Ersatzes der Brunnen der öffentlichen Werke bezahlen, die verunreinigt werden - es itst zu bemerken, daß
in Ungarn mehr als 90 % des von der Bevölkerung verbrauchten Wassers aus unterirdischen Gewässern stammt - im ungünstigeren Fall kann der Verbrauch es verunreinigten Wassers, der Verzehr des im Garten angebauten Gemüses oder sogar die aktive Erholung in einem solchen Gebiet zur Verschlechterung der Gesundheit der Menschen beitragen. Darüber hinaus kommt es vor, daß
die Schmutzstoffe in die Oberflächengewässer eingespült werden oder daß
das “Stauben” des deponierten schädlichen Mülls die Umwelt durch die Luft gefährdet. Diese Dauerumweltschäden bilden einen der Faktoren der den Gesundheitszustand der Bevölkerung - und letzten Endes die Lebenserwartung - ungünstig beeinflussenden Umweltverschmutzung.
Bei einem erheblichen Teil der Dauerschäden ist es nicht möglich, die für die Verschmutzung verantwortliche Person (juristische Person) zur Sanierung von Umweltschäden zu verplichten. In einem solchen Fall ist im Interesse der Sanierung von Umweltscäden die koordinierte Nutzung staatlicher Geldquellen erforderlich.
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INTERNATIONALE ERFAHRUNGEN
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Auch in den entwickelten westlichen Ländern wurde verhältnismäß
ig spät, ungefähr vor 10-15 Jahren erkannt, daß
in den verschmutzten Gebieten eine allmähliche Sanierung von Umweltschäden vorgenmmen werden muß
. Zu den ersten Ländern, die auf das Problem reagierten, gehörten deutschland (BRD), die Niederlande, Dänemark und die Vereinigten Staaten, aber zur Zeit wird bereits beinahe in allen Mitgliedstaaten der EU ein auf hoher Ebene koordiniertes Programm durchgeführt oder wenigstens geplant. Die Aufabe ist sogar für die reichsten Länder gewaltig. Das war nicht sofort offensichtlich: es kam vor, daß
die anfänglich geschätzten Durchführungskosten sich später auf das Zehnfache beliefen. Jedes Land plant ein Programm für die Dauer von über einem Jahrzehnt. Bereits für die Planung ist die Ausarbeitung von Boden- und Wasserschutzstrategien sowie rechtlich-technisch-ökonomischen Regelungen erforderlich. Die Organisatoren der Programme sahen sich mit zahlreichen ernstzunehmenden gesellschaftlichen Diskussionen auslösenden Fragen konfrontiert. Zu diesen gehören die Feststellung der Verantwortung, die damit zusammenhängende Finanzierung der Arbeiten (welche Aufgaben können den Verursachern der Schäden und welche den Verwaltern der öffentlichen Gelder aufgebürdet werden?), die Prinzipien der Eingriffsprioritäten, die vernünftig erzielten Umweltzustände für die Eingriffe (die allgemein bekannt gewordene Frage lautet: how clean is clean?) oder die Berücksichtigung der auf den Wert der Immobilien ausgeübten Wirkung. Im Laufe der Planung der Programme stellte sich im allgemeinen bald heraus, daß
der erste Schritt eine gründliche Aufnahme sein muß
, die Vergleiche und einheitliche Prioritätsberechnungen möglich macht. In Ermangelung dessen werden die für die Beseitigung der Schäden zur Verfügung stehenden Beträge nicht effektiv genutzt, an manchen Stellen ist Verschwendung und an anderen Geldmangel festzustellen. Bei der Bestimmung der erzielten Umweltzustände der Reinigung und der Grenzwerte für die Eingriffe kamen anfangs unterschiedliche prinzipielle Kriterien zur Geltung. In den Vereinigten Staaten wurden bzw. werden auf die einzelnen untersuchten Gebiete zugeschnittene, individuelle Risikoanalysen erstellt, von deren Ergebnissen die konkreten Aufgaben abhängen. Die niederländische Praxis folgte genau dem in der Europäischen Bodencharta formulierten Prinzip bezüglich der Forderung der Multifunktionalität des Bodens: in jedem Fall ist ein Reinheitszustand zu erreichen, der allen ökologischen und menschlichen Tätigkeiten entspricht. In Deutschland, aber auch anderswo hat man die Liste der Grenzwerte nach Flächennutzungsansprüchen kategorisiert, hinzufügend, daß
das lediglich der Ausgangspunkt für die individuelle Bewertung ist. In der Praxis gehen die meisten Länder heute in die Richtung, daß
sie in der ersten Phase der Aufdeckung der Verschmutzung einen Grenzwert (oder Grenzwerte) und im Rahmen der detaillierten Untersuchung eine individuelle Risikoanalyse anwenden. Bezüglich der Finanzierung gibt es eine bunte Plaette, aber im wsentlichen dominiert der staatliche Budgetrahmen. Die Unterschiede bestehen darin, mittels welcher Einnahmenkonstruktion die Deckung dafür geschaffen wird: Produktgebühren, Abfallsteuern, Renten für Umweltbenutzung, Geldstrafen oder eventuell - seltener - gibt es keine gesonderte Quelle: über das Budget werden die Kosten als öffentliche Lasten zur Gänze gemeinsam tetragen. Das im Umweltschutz allgemein akzeptierte Prinzip, nach dem “der Verschmutzer zahlt”, kann hierbei am wenigsten angewandt werden, die Verantwortung des Verursachers kann nämlich oft nicht geltend gemacht werden.
Als Ausgangspunkt für das ungarische Programm zur Sanierung von Umwetschäden kann der kurzund langfristige Maß
nahmeplen der Regierung aus dem Jahre 1991 betrachtet werden, der die Aufgabe der Aufnahme, der Ermittlung und der Beseitigung der sich ansammelten Umweltverschmutzungen enthie Aufgabe der Aufnahme, der Ermittlung und der Beseitigung der sich ansammelten Umweltverschmutzungen enthält. Darüber hinaus erstreckt er sich auch auf die Lösung der Umweltprobleme auf dem Gelände der geräumten sowjetischen Kasernen und Übungsplätze. Hauptsächlich in Ermangelung von Finanzierungsquellen wurde bis 1995 nur mint der Erfüllung der letzteren Aufgabe begonnen, und zwar unter fachlicher Anleitung eines Basisinstituts des Umweltschutz-Verwaltungszweigs, des Instituts für Umweltwirtschaft. Unter den Verschmutzungen von herausragender Bedeutung wird die Sanierung der von ehemaligen sowjetischen Objekten verursachten Umweltschäden innerhalb von 1-2 Jahren abgeschlossen sein. Die Erfahrungen der Privatisierung (die Besorgnis vieler ausländischer Anleger wegen des Risikos der mit dem Vermögen verbundenen “geerbten” Umweltschäden), die Belebung de Immobilienverkehrs, die Erfahrungen der Konkurs- und Liquidationswelle und (hoffentlich) die Festigung der “gesellschaftlichen” Position des Umweltschutzes haben letzten Endes gezeigt, daß
die Initiative des Ministeriums für Umweltschutz un Landesentwicklung begründet war. Deshalb hat die Regierung seit 1996 das landesweite Programma für die Sanierung von Umweltschä
den zur Aufnahme der verschmutzten Flä
chen sowie zur Ermittlung und Beseitigung der zum Verantwortungsbereich des Staatesgehörenden Scä
den in Angriff genommen.

Nyírlugos Ein 20 m tiefer Brunnen auf dem Gelände der ehemaligen Mühle und des Sägewerkes, die vermutete Stette der Quelle der Verschmutzung. (Foto: Emese Illyés)
Das Umweltschä
den-Sanierungsprogramm wurde im September 1997 in das vom parlament angenommene Nationale Umweltschutzprogramm integriert.
Im neuen Umweltschutzgesetz ist festgesetzt, daß
die Beseitigung der Folgen der beträ
chtlichen Umweltchä
den - wenn die Verantwortung nicht auf andere abgewä
lzt werden kann - eine Aufgabe des Umweltschutzes der Regierung ist. Das Gesetz stellt unter bestimmten Bedingungen die gemeinsame Verantwortung der die Verschmutzung verursachenden person und des Eigentümers des Gelä
ndes fest, auf dem die Umweltverschmutzung verursachende Tä
tigkeit ausgeübt wird bzw. wurde.
Pereszteg, Kamelhautdeponie vor dem Beginn der Entsorgungsarbeiten - 20. November 1996 (Foto: Gabriella Berta)
Diese Vorschrift verringert auf lä
ngere Perspektive die Aussicht dessen, daß
die verursachten Schä
den anstatt durch den konkreten Verantwortlichen mit staatlicher Finanzierung beseitig werden müssen.
Wenn also der Verursacher
- unbekannt ist (oder es nicht gelingt, die Verantwortung des mutmaßlichen Verursachers zu beweisen) oder
- ohne Rechtsnachfolger erloschen ist, eventuell
- sich zur Zeit bereits in Liquidation befindet und das Liquidationsvermögen für die Durchführung der Aufgaben der Sanierung von Umweltschäden nachweisbar nicht ausreichend ist,
ist die Verschmutzung dem staatlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen, und im Rahmen des Programms für die Sanierung von Umweltschä
den ist für die Beseitigung des Schadens auf dem betreffenden Gelä
nde zu sorgen.
Natürlich stellt auch die Sanierung solcher Altlasten, die von einem aus dem Staatshaushalt finanzierten Organ verursacht wurden, eine staatliche Aufgabe dar.
Das Ziel des Umweltscä
hden-Sanierungsprogramms bestecht in der Beseitigung der schä
dlichen, gefä
hrdenden Wirkung der zum Bereich der Saatlichen Verantwortung gehörenden Altlasten.
Dazu ist als erster Schritt die umfassende Aufnahme der Altlasten (Verschmutzungsquellen, verschmutzte Flä
chen) durchzuführen.
Der Begriff der Sanierung von Umweltschä
den umfaß
t den gesamten Prozeß
.
Als erster Schritt des Umweltschä
den-Sanierungs-programms wurden durch die Ä
mter für Umweltschutz-Aufsicht seit 1995 auf dem Gebiet des ganzen Landes die Verschmutzungen erfaß
t, deren Beseitigung eine Herausragend wichtige Aufgabe darstellt. Im Ergebnis dieser Arbeit wurden etwa 200 Flä
chen registriert. Etwa 86 % der registrierten Verschmutzungen gefä
hrden den Boden und die unterirdischen Gewä
sser, wä
hrend die Gefä
hrdung der Luft und der oberirdischen Gewä
sser von geringerem Ausmaß
ist.
Die Aufnahme der Verschmutzungsqellen und der verschmutzten Flä
chen bedarf einer umfassenden und detaillierteren Arbeit mit dem Inhalt, daß
die Ergebnisse ins Register der EDV-Datenbank aufgenommen werden können. Aus den Aufnahmedaten kann mittels einer vorlä
ufigen Auswertung die Variante I. der Prioritä
tenliste für die Sanierung der Umweltschä
den zusammengestellt werden.
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DER ABLAUF UMWELTSCHäDEN-SANIERUNGSPROGRAMMS
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Wenn aus den zur Verfügung stehenden Daten - auch ohne weitere Ermittlung - die Notwendigkeit eines schnellen Eingriffes hervorgeht, so ist eine sofortige Maß
nahme zur Gefahrenabwehr durchzuführen, was im allgemeinen die Lokalisierung der Verschmutzung bzw. die Beseitigung der gefä
hrlichen Verschmutzungsquelle (z.B. die Isolierung oder Entfernung der auf dem Gelä
nde befindlichen gefä
hrlichen Abfä
lle) bedeutet.
Békéscsaba, Reiningungunternehmen des Komitates Békés, Die Umgebung des nordöstlichen Zauns beim Abschluß der Gefahrenabwehr-Maßname. (Foto: Péter Schultz) |
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In mehreren Reihen aufeinandergelegte Fässer, mit Folie bedeckt, entlang dem nordöstlichen Zaun des Betriebsgelándes. (Foto: Péter Schultz) |
Die zwecks Ermittlung des Sachverhaltes ausgeführten Arbeiten umfassen die Ermittlung der Verschmutzungsquelle, die Erkenung der Art und Erstreckung der Schä
digung des verschmutzten Umweltelementes (Boden, unterirdisches und oberirdisches Wasser, Bett-Sediment, usw.), die Modellierung der Verbreitung der Verschmutzung sowie die Erstellung der Durchführbarkeitsstudie über die Beseitigung der Schä
den. Bis zum Abschluß
der Ermittlung des Sachverhaltes werden im allgemeinen die der weiteren Beobachtung dienenden Monitoringeinrichtungen fertiggestellt. Die Ermittlung kann in zwei Phasen aufgeteilt werden: in die diagnostische, aufklä
rende Phase und die detaillierte Erforschung. In Kenntnis der Ergebnisse der Ermittlung wird die Risikobewertung für die betroffenen Gelä
nde angefertigt, und mit Feststellung er Prioritä
t wird das Gelä
nde in die Variante II. der Prioritä
tenliste aufgenommen.
Im Laufe der Sanierung der Verschmutzten Umweltelemente erfolgt die Beseitigung oder Verringerung der Verschmutzung (wenn die vollstä
ndige Beseitigung nicht möglich ist oder diese angesichts des mittels der Risikoberechnung festgestellten erzielten Umweltzustandes nicht begründet ist), Der Boden bzw. das Wasser ist von den Schmutzstoffen zu befreiten, indem den für die Schadensbehebung festgelegten Grenzwerten Genüge geleistet wird. Wenn derEingriff nicht die vollstä
ndige Beseitigung der Verschmutzung bedeutet, wird das Gelä
nde nach einer Weiteren Risikoanalyse bzw. -auswertung in die Variante III. der Prioritä
tenliste für die Sanierung von Umweltschden aufgenommen.
Die kontinuierliche Kontrolle der Wirksamkeit der Eingrife wird durch die Nachprüfung gewä
hrleistet. Die Nachprüfung kann auf den Daten der Monitoringgeinrichtungen basierend mehrere Jahre lang dauern.
Im Prozeß
des Programms - wenn die Sanierung der Umweltscä
den erwartungsgemä
ß
mehrere Jahre land dauert - werden von den Ä
mter für Umweltschutz-Aufsicht Maß
nahmen zur Eintragung der Altlast (der dauerhaften Umweltschä
digung) in das Liegenschaftsregister bzw. nach dem Abschluß
der Nachprüfung zur Löschung der Eintragung getroffen.
Im Laufe der Sanierung der Umweltschä
den ist die optimale Lösung in erster Linie im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der flora und Funa zu gestalten. So sind die Aspekte der Umweltgesundheit in den Risikoberechnungen vorrangig gleichzeitig werden auch die Forderungen der Kosteneffizienz in de Auswertungen eingebaut.
Bei der Festlegung des Ausmaß
es der Bodenreinigung spielen auch die gegenwä
rtigen und die geplanten der Flä
chennutzungen eine Rolle.
Unter den unterirdischen Gewä
ssern genieß
dieWasservorrä
te in den Einzugsgebieten für die Mineral-, heil- und Trinkwasserbasen unabhä
ngig von ihrem Typ (Grundwasser, Karstwasser, Uferfiltrat oder Wasser der tiefen hydrogeologischen Schichten) Prioritä
t.
Die Eingriffsprioritä
ten der geologisch nicht genügend geschützten Grund- und Karstwasser vorrä
te sind stä
rker.
Bei der Durchführung der Sanierungen der Umweltschä
den ist es eine grundlegende Forderung, daß
die Verschmutzung sich von einem Umweltelement nicht auf das andere Umweltelement sich überträ
gt.
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GRUPPEN DER AUFGABEN DES PROGRAMMS
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Das Programm umfaß
t drei voneinander getrennte Tä
tigkeitsbereiche.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören die Durchführung und Koordinierung des Programms. Sich wiederholende Aufgaben sind die Zusammenstellung der jä
hrlichen Prioritä
tenlisten, ferner - dem Umfang der Arbeiten entsprechend im allgemeinen im Rahmen des Verfahrens der Beschaffung der öffentlichen Anstalten - die Wettbewerbausschreibung der Aufgaben zur Ermittlung und Sanierung der Umweltscä
den für Unternehmer. Als strategische Aufgaben gehören hierzu die den Forderungen des Programms entsprechende Forschung un technische Entwicklung sowie die Schaffung der Grundlagen für die Weiterentwicklung der rechtlichen, technischen und wirtscaftlichen Regelung. Für die gesellschaftliche Akzeptanz des programms sind die Gestaltung einer ausgearbeiteten Kommunikationsstrategie und PR-Tä
tigkeit, die Organisierung von Schulungsprogrammen, das Schreiben und die Veröffentlichung von Fachpublikationen unverzichtbar. Als allgemeine Aufgabe wird die Entwicklung eines Zweistufigen (landesweiten und regionalen) Informationssystems eingestuft.
Im Jahre 1996 dienten 16 % der verfügbaren finanziellen Mittels des programms der Erfüllung der allgemeinen Aufgaben.
Die wihtigste der das ganze Land betreffenden Aufgaben ist die wollstä
ndige Ermittlung und Registrierung der Verschmutzungsquellen und der verschmutzten Flä
chen.
Hier treten die Veranlassung der Eintragung der Altlasten in die Liegenschaftsregister (gemä
ß
einer im ganzen Land einheitlich angewandten Verfahrensordnung) sowie die Funktion auf landesweitr Ebene des Monitoringsystems, die Entwicklung des Monitorings für die Qualitä
t des unterirdischen Wassers und des Monitoringsystems für Bodenschutz (MSBS) hervor.
Eine landesweite Aufgabe ist schließ
lich die Ausarbeitung der Zweigprogramme für diejenigen Sanierungen von Umweltschä
den, deren Durchführung laut Rechtsvorschrift - oder eventuell aufgrund von Verträ
gen - Pflicht der Staatlichen Zweigapparate ist.
Im Jahre 1996 dienten 6 % der verfügbaren finanzielen Mittel des programms der Erfüllung landesweiter Aufgaben.
Die individuellen Aufgaben bedeuten die Fortsetzung der Aufgaben bei der Ermittlung bzw. der Sanierung der Altlasten, die dem Staatlichen Verantwortungsbereich zugeordnet sind, zusammen mit den Aufgaben des lokalen Monitoring, gemä
ß
einem den Prioritä
ten entsprechenden Zeitplan.
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VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN
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1996 dienten 78% der verfügbaren finanziellen Mittel des Programms der Erfülung individueller Aufgaben.
Das von der Regierung 1995 angenommene Programm zum Schutz der Trinkwasserbasis hat zum Ziel, daß
sowohl die funktionierenden als auch die perspektivischen, geologisch nicht genügend geschützten, durch Verschmutzen verletzliche Wasserbasen gesichert werden. Im Laufe der diagnostischen Untersuchungen dieses Programms werden das Einzugs- bzw. Speisegebiet der Wasserbasis durch Modellierung festgestellt (aus welchem Gebiet kann die eventuelle verunreinigung die Wasserentnahmestelle innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen), In dem dementsprechend abgesteckten Schutzgebiet der Wasserbasis werden die potentiellen Verschmutzungsquellen ermittelt und registriert, dann wird das notwendige Beobachtungs- und Überwachungsystem (Monitoring) geschaffen. Die Kosten für die Schaffung und Erhaltung des Schutzgebietes werden im Falle einer perspektivischen Wasserbasis vom Staat, sonst von dem den Wasservorrat in Anspruch nehmenden (benützenden) lizenznehmer getragen. Gestützt auf eine nach der Trennung der potentiellen und effektiven Verschmutzungsquellen vorgenommenen Zustandsbewertung werden die Alternativen der Sicherung der Wasserbasen ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Alternativen wird eine Entscheidung über die neben der Schaffung des Beobachtungssystems notwendigen Sicherungs-Maß
nahmen getroffen.
Dazu kann auch die Beseitigung einer bereits vorhandenen Verunreinigung des Bodens oder unterirdischen Wassers bzw. deren Ursache gehören.
Sowohl hinsichtlich der Aufnahme- und registrierungsaufgaben als auch der effektiven Sanierung von Umweltschä
den ist die Notwendigkeit der Koordination Zwischen dem Umweltschä
den-Sanierungsprogramm un dem Programm zum Schutz der Trinkwasserbasis gut zu erkennen. Die Verbindung im Bereich des Datenverkehrs und der Entscheidungen über die effektiven Sanierungen von Umweltschaden-Sanierungsprogramm und dem Programm zum Schutz der Trinkwasserbasis gut zu erkennen. Die Verbindung im Bereich des Datenverkehrs und der Entscheidungen über die effektiven Sanierungen von Umweltschä
den wird von den Verantwortlichen für die Durchführung der beiden Programme gewä
hrleistet.
Wasserbasis in Sajólád. Kiesgrubenteich in Alsózsolca - eine potentielle Verschmutzungsquelle - 20. Oktober 1996 (Foto: Éva Deseõ)
Eine enge Verbindung wird auch zu dem Nationalen Umweltgesundheitsprogramm (NUGP) geschaffen, dessen Zielsetzung in dem Überschauen der wichtigsten umweltgesundheitlichen problemme und der aufstellung ihrer Rangordnung sowie in de Überwachung der Möghlichkeiten ihrer Lösung auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene besteht. Als ein Teil davon hat das NUGP ebenfalls das Ziel, eine gemeinsame Datenbank der verschmutzten Flä
chen zu schaffen sowie eine Rangordnung der geplanten Eingriffe aufzustellen.
Die Aufstellung der Rangordnung erfolgt im Rahmen des NUGP durch eine Bewertung des umweltgesundheitlichen Risikos unter Berücksichtigung der Ortsbeschaffenheiten und örtlichen Möglichkeiten. Im Falle einiger Modellgebiete werden im Interesse der Messung des Risikos auch ganz detaillierte Analysen - z. B. umweltepidemiologische Untersuchungen - vorgenommen. Die Ergebnisse des NUGP dienen für das Umweltschä
den-Sanierungsprogramm vor allem der besseren Begründung der umfassenden Prioritä
tsberechnungen.
Als kurzfristige Etappe des programms können die ersten zwei Jahre der Tä
tigkeit 81996-1997) betrachtet werden.
Wä
hrend der Zeit der Schaffung der Grundlagen und der Gestaltung der Methodik für das Programm wurde mit der Schaffung der Forschungs-, Informatik, Regelungs- und Monitoringsysteme begonnen.
Der Bereich der staatlichen Verantwortung bzw. der Inhalt der vom Staat übernommenen rolle wurde geklä
rt. Die mittelfristige Etappe des programms wurde Zusammengestellt. De Prozeß
der landesweiten Aufnahme hat begonnen, ferner wurden im Bereich der individuellen Aufgaben sofortige Gefahrenabwehr-Maß
nahmen getroffen, Ermittlungen durchgeführt und Umweltschä
den- Sanierungen begonnen. Die Vorbereitung der anschließ
enden Zweigprogramme ist im jahre 1997 in Arbeit genommen worden.
Die mittelfristige Etappe (1998-2002) des Programms setzt sich aus fünf Hauptelementen zusammen:
- Bei der Erfüllung der allgemeinen Aufgaben wird auch weiterhin besondere betonung auf die Entwicklung des Informatikhintergrundes sowie die Aufgaben der Forschung und der technischen Entwicklung gelegt. Hierzu gehören zum Beispiel die Zusammenstellung des “Inventarts”, der Charakteristika der bei der Umweltschä
den-Sanierung vornehmlich zu nutzenden, modernen Technologien sowie die Entwicklung der Methodik der Risiko-Bewertung und der Kosten-Nutzen-Rechnung.
Die oblige fläche nach dem Abtransport de abfälle (Foto: Péter Schultz) |
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Kállósemjén, ELFÉM Kft. Das aufnehmen des Bestandes der auf dem betriebsgelände gelagerten gefärlichen abfälle. (Foto: Péter Schultz) |
Die Berechnungen zur Bestimmung der Reihenfolge der Prioritä
ten bei der Umweltschä
den-Sanierung sind in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung - auf der Grundlage der Informationen von unterschiedlicher Tiefe - durchzuführen, so müssen auch die Berechnungsmerthoden in mehreren Varianten anwendbar sein.
Als allgemeine Aufgabe gilt die Zusammenstellung der auf den jeweiligen Kenntnissen basierenden prioritä
tenliste für das betreffende Jahr, auf deren Grundlage die im jeweiligen Jahr durchzuführenden (oder beginnenden) Umweltschä
den-Ermittlungen und -Sanierungen festgelegt werden können.
Eine der wichtigen Aufgaben der mittelfristigen Etappe besteht in der Erarbeitung des Finanzierungssystems des Umweltschäden-Sanierungsprogramms. Hier muß
nicht nur berücksichtigt werden, daß
der Finanzierungsbedarf der in der mittelfristigen Etappe geplanten Aufgaben 20 Milliarden Forint übersteigt, sondern auch die Tatsache, daß
die Sanierung der in Jahzehnten entstandenen Umweltschäden auch nach dem Jahr 2002 ebenfalls noch mehrere Jahrzehnte lang dauern wird, erwartungsgemäß
mit einer Kostenbelastung in der Größ
enordnung von mehreren hundert Milliarden Forint.
Im Rahmen der landesweiten Aufgaben sind die lückenlose Aufnahme der Altlasten verursachenden potentiellen bzw. effektiven Verschmutzungsquellen, und die Registrierung der Ergebnisse durch Schaffung de is das Informationssystem des Umweltschutzes integrierten sog. Schadensinfo-Systems (Umweltschäden-Register) von besonderer Bedeutung. Darauf basierend wird die gründlichste Variante der landesweiten Prioritätenliste für die sanierung von Umweltschäden-Register) von besonderer Bedeutung. Darauf basierend wird die gründlichste Variante der landesweiten Prioritätenliste für die Sanierung von Umweltschäden bis zum Jahr 2002 angefertigt, die natürlich nicht als endgültige Variante bezeichnet werden kann, da auch später für die kontinuierliche Aktualisierung der Daten zu sorgen ist bzw. auch inzwischen noch - obwohl hoffentlich in immer geringere Anzahl - Altlasten entstehen können.
Bei der landesweiten Aufnahme erfolgt die Ermittlung sowohl der zum staatlichen als auch der nicht zum staatlichen Verantwortungsbereich gehörenden Verschmutzungsquellen. Als ein Teil davon werden die in den verschiedenen Organisationen (Ministerien, landesweite oder territoriale Behörden, Institute usw.) vorhandenen, im Programm verwendbaren Daten gesammelt und verarbeitet. Ein solcher Datenbestand kann z.B. aus der früheren Aufnahme der die Naturschutzgebeite gefährdenden Verschmutzungen, der auf das Einzugsgebiet de Balaton oder das zwischen der Donau und der Theiß
liegende Gebiet gerichteten ufnahme der Verschmutzungsquellen oder dem Inhalt des sog. Wasserbasen-Atlas stammen. Auch die Verarbeitung der Luft - oder Weltraumfotos kann dabei sehr viel helfen: die Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers hinterläß
t auf dem vom Weltraum aus gemachten Fotos zu beobachtenden und analysierbaren Zustand der Pflanzen manchmal stärkere Spuren als auf dem Inhalt des behördlichen Archivs.
Ein weiterer Schritt der Erfassung besteht in den Aufnehmen der Angaben an Ort, der Ergänzung und Aktualisierung der Informationen und nicht zuletzt der Erforschung der unbekannten Verschmutzungen. Die bei der Aufnahme erhaltenen Daten gelangen in das KÁRINFO (Umweltschäden - Datenbasis) Computer-Datenbasis-System in regionale bzw. landesweite Datenbasis-Subsysteme, die den sich auf die Daten von öffentlichen Interesse beziehenden Rechtsvorschriften entsprechend öffentlich zugänglich sein werden.
- Die individuelen Aufgaben der Umweltschäden-Sanierung stellen die Fortsetzung der Umweltschäden-Ermittlungs- bzw. Sanierungs- Aufgaben der dem staatlichen Verantwortungsbereich zugeordneten Verschmutzungen gemäß
einem den Prioritäten entsprechenden Zeitplan dar. Während der fünfjährigen Dauer der mittelfristigen Etappe kann - falls sich die finanziellen Quellen des Programms planmäß
ig entwicklen - die diagnositsche Ermittlung oder die detaillierte Erforschung auf etwa 200 Flächen durchgeführt werden. Der Bedarf an sofortige Gefahrenabwehr-Maß
nahmen wird anfangs noch zunehmen, später werden solche Eingriffe weniger typisch sein. Dementsprechend kann man mit der Notwendigkeit von sofortigen Gefahrendabwehr-Maß
nahmen insgesamt in ca. 50 Fällen rechnen. Die jährliche Zahl der auf die Ermittlung der Tatsachen folgenden Umweltschäden-Sanierungen wird dagegen allmählich steigen, bis 2002 kann man im voraus die Sanierung von Umweltschäden auf ca. 50-80 Flächen schätzen. Aus der Sicht des Bedarfs an Nachprüfungen bedeutet dies, daß
bis zum Jahr 2002 die Invenstition von etwa 1000 Meß
tellen (Beobachtungsbrunnen oder ähnliche Einrichtungen) als Teil des Monitoringsystems realisiert wird.
Inota, Bakony Metál Kft. Im paxitlager angehäufte Metallfässer (Foto: Gábor Zákány) |
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Die gefärliche abfälle enthaltenden Container in Aszód, auf der betonierten Fläche vor dem Paxitlager (Foto: Gábor Zákány) |
- Ein bedeutender Teil der Umweltschäden-Sanierungen bezüglich der dem staatlichen Verantwortungsbereich zugeordneten Verschmutzungen ist im Rahmen der Zweigprogramme durchzuführen. Die einzelnen Zweigprogramme bezwecken die Sanierung der Schäden des in staatlichem Besitz befindlichen Vermögens unter der Leitung der entsprechenden staatlichen Vermögensverwalter. Im Rahmen eines solchen Zweigprogramms wird z.B. mit der Sanierung der Umweltverschmutzungen der MÁV Rt. (Ungarische Staatseisenbahnen AG) begonnen bzw. die Beseitigung der aus dem staatlichen Bergbau zurückgebliebenen Schäden fortgesetzt. Ein Zweigprogramm wird erstellt für die Sanierung der mit dem Vermögen der Armee verbundenen Umweltstchäden sowie für die “Säuberung” der unter Vermögensverwaltung anderer Ministerien und staatlichen (Budget-finanzierte) Institutionen befindlichen verschmutzten Flächen, Immobilien erstellt.
Ágfalva, People's Academy - oil container - January 21, 1997 (Photo by Viktória Schreiner)
- Gemäß
den Plänen wird die ÁPV Rt. (AG für Privatisierung und Verwaltung staatlichen Vermögens, d.h. Treuhand) zwei “spezielle” Zweigprogramme betreuen. Bei der ÁPV Rt. beziehen sich die Aufgaben der Umweltschäden-Sanierung nicht nur auf das vorhandene staatliche Vermögen, sondern auch auf die bereits verkauften Vermögenselemente, für die der Verkäufer aufgrund eines Vertrages oder einer Rechtsvorschrift eine Umweltschutzgarantie übernommen hat. Im Rahmen eines der Zweigprogramme werden die für die ehemaligen sowjetischen Immobilien übernommenen staatlichen Umweltschäden-Sanierung-Aufgaben fortgesetzt, das andere ist ein sog. Gesellschaften-Privatisierung Zweigprogramm, das auch die bisher nur mit fallweise getroffenen Entscheidungen festgelegten - beim Verkauf im Prozeß
des Handelns entstandenen - Umweltschutzgarantien umfaß
t. Die Durchführung des Gesellschaften-Privatisierung Zweigprogramms trägt zur Privatisierung einiger Gesellschaften bei, bei denen das Interesse der Anleger bisher durch die Umweltschutzprobleme der Firma, so durch das sich aus den angehäuften Verschmutzungen ergebende, allzu hoch geschätzte Risiko gedämpft wurde. Die veranwortlichen Leiter der Zweigprogramme wenden dieselbe Methodik der Aufnahme, Registrierung und Risikobewertung an, die auch die Reihenfolge der Prioritäten der individuellen Eingriffe bestimmt. So können die im Rahmen der verschiedenen Zweigprogramme aufgedeckten Schäden miteinander bzw. mit den individuellen Sanierungsanprüchen verglichen werden. Der auf einer umfassenden Prioritätsberechnung basierende Zeitplan kann in gewissem Umfang durch die Eigenart (z.B. die Art der Nutzung des Vermögens der Armee), die binnen des Budgets separierte finanzielle Lage des jeweiligen Zweigprogramms oder die Termine für die bereits übernommenen Aufgaben (im Falle der ÁPV Rt.) beeinfluß
t werden.
- Es ist zu vermeiden, daß
in Zukunft weitere Altlasten dem staatlichen Verantwortungsbereich zugeordnet werden, in der mittelfristigen Etappe des Programms muß
ein System von Vorsorge förernden Mitteln geschaffen und kontinuierlich entwickelt werden. Die Vorsorge kjan vor allem die Einführung der im Umweltschutzgesetz bereits genannten Regulative dienen, wie die Umwelthaftplichtversicherung sowie - im Verhältnis zu den zu erwartenden Ausgaben für den Umweltschutz - die Forderung einer Vermögenssicherung. Für diejenigen, die aus der Sicht der Umwelt eine riskantere Tätigkeit ausüben (wie z. B. der Behandler gefährlicher Abfälle), oder die Subjekte längerfristiger behördlicher Verplichungen bedeutet diese Regelung zwar eine weitere Belastung, aber die Behandlung der erwähnten Ausgaben als gezielte Reserve wird andererseits durch die Regeln der Zahlung von Körperschaftssteuer begünstigt. Mit dieser Regelung kann man hoffen, daß
ein Unternehmen, auch wenn es finanziell erschüttert wird, über eine - zumindest teilweise - gesonderte Deckung für die Sanierung von Umweltschäden oder die Befriedigung der Schadensersatzansprüche verfügt, so daß
die Sanierungen von Umweltschäden nicht aus staatlichen Quellen des Programms finanziert werden müssen. Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge besteht darin, wenn die solchen Unternehmen vorgeschriebene Umweltschäden-Sanierung, die über keine Deckung verfügen, durch die Behörde mit Vorschuß
der Kosten vorgenommen wird. Darauf kann eine spezielle finanziell-regulierende Konstruktion aufgebaut werden. Sehr vereinfacht ausgedrückt, tritt an die Stelle der Umweltschutzverpflichtung die finanzielle Forderung der Behörde, und durch deren flexible Behandlung und die Einschaltung einer eventuellen Unterstützung aus dem Umweltschutzfonds (sog. Zentralfonds für Umweltschutz) kann vermieden werden, daß
das Unternehmen - vorwiegend wegen der “Umweltschulden” der früheren Jahre, aber eher Jahrzehnte - in Liquidation gehen muß
, und die Umweltschäden-Sanierungsaufgaben, die aus dem Liquidationsvermögen nicht gedeckt werden können, das Programm belasten.

Debrecen, Ablagerungsstelle für flüssige Abfälle - Ölbecken - 20 Februar 1997 (Foto: Viktória Schreiner)
- Ein mögliches Bespiel für die Anwendung der Konstruktion ist die Geltendmachung der Verantwortung der Budapesti Vegyimûvek Rt. (Chemische Werke Budapest AG) für die in der Ortschaft Garé gelagerten gefährlichen Abfälle. (Es ist offensichtlich, daß
es weder aus wirtschaftlicher Sicht noch aus der Sicht des Umweltschutzes eine angemessene Lösung wäre, die Gesellschaft zur Liquidation zu zwingen.)
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FINANZIERUNGSOUELLEN FÜR DAS PROGRAMM
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Während der ersten zwei Jahre des Programms hat der Umweltschutzfonds aufgrund des jährlichen Haushaltsgesetzes je 1 Milliarde Forint für die Durchführung des Programms erhalten. Dei ÁPV Rt. muß
te ihm diesen Betrag aus den Privatisierungserlösen übergeben. Mittelfristig, auch weil es aus der privatisierung keine Erlöse mehr geben wird, ist eine systematische Fiannzierung erforderlich. Das Umweltschutzgesetz bestimmt, daß
der Staatshaushalt und die durch den Umweltschutz betroffenen separate staatlichen Fonds gemeinsam die Deckung für solche Ausgaben bereitstellen müssen. Für die Einbeziehung der eigenen Quellen des Umweltschutzfonds wird es - gemäß
den vorläufigen Vorstellungen - eine Möglichkeit geben, wenn die Umweltbelastungsgebühren eingeführt werden.
Die Koordination der Umweltschäden-Sanierungsprogramms wird von Umweltschutzministerium, unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien, und der fachlichen und wissenschaftlichen Institutionen durchgeführt. Das Programm wird - unter Einbeziehung der Ä
mter für Umweltschutz-Aufsicht - utner der Leitung des im Rahmen des Instituts für Umweltbewirtschaftung gebildeten Programmbüros für Umweltschäden-Sanierung durchgeführt, und die Tätigkeit des Büros wird vom stellvertretenden Staatssekretär des Ministeriums für Umweltschutz und Landesentwicklung kontrolliert. Seine Arbeit wird von einer Gruppe von Fachleuten unterstützt, die aus einingen Hauptabteilungen des Ministeriums delegiert wurde. Über die Durchführung des Programms erstattet das Ministerium der Regierung regelmäß
ig Bericht.
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DIE BISHERIGEN KONKRETEN ERGEB NISSE DER INDIVIDUELLEN SANIERUN GEN DER UMWELTSCHDEN
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Im Jahre 1996 wurden vom Programmbüro für Umweltschäden-Sanierung offene Bewerbungen um diagnostische Ermittlungen in 15 Gebieten ausgeschrieben bzw. wurde innerhalb dessen ein Wettbewerb um die Durchführung von sofortigen Maß
nahmen zur Gefahrenabwehr in 8 Gebieten auch gesondert ausgeschrieben. Auf die Aufrufe im Rahmen der öffentlichen Beschaffung sind annähernd hundert Angebote eingegangen. Bis auf zwei Ausnahmen wurden die sofortigen Maß
nahmen bis Ende des Jahres 1996 abgeschlossen, und für die diagnostixchen Ermittlung hat das Programmbüro für Umweltschäden-Sanierung mit den Anbietern, die Ausschreibung gewonnen hatten, Anfang des Jahres 1997 Verträge abgeschlossen.
Die Aufdeckungen wurden im allgemeinen bis Juni 1997 durchgeführt. Die ersten sofortigen Maß
nahmen des Programms waren meistens auf die Sanierung der von erloschenen, liquidierten Unternehmen hinterlassenen Verschmutzungen gerichtet.
Törökbálint, Mechanikai Mûvek Rt. Umweltschäden-Sanierung in der Deponie Nr. 1 schädlichen Mülls, im Hinterground sind Fässer mit Trichlorätylen zu sehen (Foto: Péter Schultz)

Szekszárd, Tischler nach dem Abschluß der sofortineg Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am 9. Dezember 1996 (Foto: Gyöngy Maján)
Insgesamt wurden im zweiten Halbjahr 1997 Umweltscähden-Sanierung-Inventionen des Ministeriums für Umweltschutz und Raumentwicklung in 17 Gebieten gestartet. Von diesen werden in 9 neuen Gebieten Untersuchungen zur Ermittlung des Tatbestandes begonnen, in 4 Gebieten sind sofortige Maß
nahmen erforderlich. Von den im Vorjahr begonnenen Schadensbehebungen werden die Arbeiten - bis auf 4 - mit detaillierten Erforschungen, ergänzenden sofortigen Maß
nahmen und/oder mit Sanierung der Umwltschäden fortgesetzt.
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